Rechtliche Frage zum PCS

  • Hallo in die Runde,


    ich habe (aus aktuellem Anlaß) mal eine Frage :
    Zur Situation - ein Bekannter ist unterwegs und nimmt eine kritische Verkehrssituation nicht rechtzeitig wahr. Da springt kurzerhand das PCS ein und legt eine Vollbremsung hin. Das Auto dahinter hat aber kein PCS und donnert von hinten drauf. Beide KFZ stark beschädigt (evtl. Totalschaden), der Bekannte hat ein Schleudertrauma.... X/
    Jetzt meine Frage :
    - wenn man PCS hat und das Assistenzsystem bremst, ist man doch wohl nicht schuld. Nur was ist, wenn das PCS was 'sieht', was gar keine Bremsung erfordert ?
    - wenn man (im Auto dahinter) kein PCS hat, ist man dann automatisch schuld, auch wenn das PCS-Auto evtl. überreagiert hat und somit erst eine Verkehrsgefährdung hervorruft ? :/
    Wer entscheidet da wie, gibt es da schon Entscheide etc.
    (Das Szenario gilt ja sinngemäß auch für ABS/nicht-ABS)


    Hat da wer schon Infos dazu ?
    Bei solchen Sachen wird mir irgendwie ganz blümerant, wenn von 'autonomem Fahren' die Rede ist. Da werden ja zumindest anfangs auch autonome/nicht-autonome unterwegs sein (nein - keine politische Anspielung :rolleyes: ).


    Gruß,
    Horst

  • Ich kenne es so, dass man immer in der Lage sein muss, rechtzeitig anzuhalten. Egal ob man hinterher fährt oder auf einer schmalen oder unübersichtlichen Straße. Ob das vordere Auto selbst bremst oder dessen Fahrer wegen irgendwas erschrickt und in die Eisen steigt, ist wenn überhaupt sekundär. Evtl. Teilschuld. Aber der Hinterherfahrende muss genug Abstand halten, um rechtzeitig zu bremsen.
    Das ist mein Kenntnisstand.

    Gruß Volker


    Wer bremst - rekuperiert! :thumbsup:

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  • 1. Frage: Toyota sagt man soll sich nicht darauf verlassen und man kann es entweder ganz deaktivieren oder während der Bremsung mit dem Gaspedal überstimmen. Das hört sich danach an, als ob das rechtlich keinen Unterschied macht, ob der Fahrer oder das PCS grundlos gebremst hat. In dem Fall kann der vordere eine Mitschuld bekommen. Was die Rechtsprechung dazu sagt, muss man abwarten. Mir ist da noch nix bekannt.


    2. Frage: Es gibt Ausnahmen, zb wenn jemand die Spur wechselt und dann sofort bremst. Abgesehen von diesen Ausnahmen bekommt der hintere immer zumindest eine Teilschuld, auch wenn der vordere ohne Grund bremst. Ich denke mal, der hintere kommt nicht ohne Schuld davon, auch wenn es beim Vordermann eine automatische Bremsung war.

  • Es gibt einige Rechtsprechungen zu dem Thema Auffahrunfall durch abruptes Abbremsen. Man unterscheidet dabei ob ein "äußerer Anlass" vorliegt oder nicht.
    Wenn kein Äußerer Anlass vorliegt wurden die Vorausfahrenden meist mit einer Teilschuld belegt (1/3, 50%).


    Ich denke es wird dabei außen vor gelassen ob du selber bremst oder das PCS eingreift.
    Ein Urteil wo der Auffahrende von der Mitschuld frei gesprochen wird hab ich jetzt noch nicht entdeckt.
    Fakt ist ja in so einem Fall, dass der Hinterherfahrende keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat. Was und ob da ein Grund vorliegt (äußerer Anlass) ist da erst mal zweitrangig. Es hätte ja ein triftiger Grund zum Abbremsen vorliegen können.


    Aber ich vermute wenn es der Unfallgegner auf ein Verfahren ankommen lässt, ist es schwer zu sagen wie die Richter dann urteilen.

    Bremst du noch oder rekuperierst du schon? :evil::saint:

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  • Ein Urteil wo der Auffahrende von der Mitschuld frei gesprochen wird hab ich jetzt noch nicht entdeckt.

    ... wobei man ziemlich sicher vermuten kann, dass solch ein Unfall, bedingt durch das "technische" Abbremsen wohl noch nicht verhandelt wurde und sich die Gerichte jetzt schon darauf freuen werden, wenn der erste Fall diesbezüglich aufschlagen wird. Da bin ich jetzt schon gespannt... :whistling:

  • Ja klar.....aber wie gesagt, wenn dir einer drauf fährt, egal ob ein "Grund" vorliegt oder nicht, egal ob automatisch oder manuell gebremst, hat der Hintermann (oder -frau) auf jeden Fall einen zu geringen Abstand gehalten um rechtzeitig reagieren zu können.


    Ich denke, dass die Gerichte eigentlich völlig außen vor lassen müssten ob es sich um einen durch Assistenzsysteme gesteuerten Vorgang handelt. Es ändert sich ja nichts am eigentlich Fakt äußerer Anlass oder nicht. Nur um die Art der Ausführung.


    Wie will man das eigentlich hinterher nachweisen ob das PCS das verursacht hat oder nicht? Wird die Aktivierung irgendwie protokoliert und kann hinterher ausgelesen werden?

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  • Da springt kurzerhand das PCS ein und legt eine Vollbremsung hin. Das Auto dahinter hat aber kein PCS und donnert von hinten drauf.

    Genau deshalb (ich war derr Hintermann in dem Fall) habe ich überhaupt im letzten Jahr über ein neues Auto nachgedacht, ohne Bremshilfe ist man heute deutlich unterlegen. Und bei der Schuldfrage wurde der Bremsassistent des Vordermanns garnicht thematisiert, ich bin draufgefahren und basta. Hätte der Wagen vor mir keinen gehabt wäre er auf seinen Vordrmann gerumst und ich hätte die fehlenden 10 cm Platz gehabt und wäre schadlos geblieben.

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  • hat der Hintermann (oder -frau) auf jeden Fall einen zu geringen Abstand gehalten

    Ein klares JEIN! ... auch wenn die Schuldfrage klar ist: Wer auffährt, ist schuld ... selbst wenn nicht. :D


    Mir selbst passiert: Autobahnauffahrt von A92 auf A9, alle Fahrzeuge inkl. meinereiner beschleunigen selbstverständlich... und der vor mir fahrende BMW legt urplötzlich und ohne jeglichen verkehrsrelevanten Grund eine Vollbremsung bis zum Stillstand hin... und ich natürlich trotz Abstand und Vollbremsung draufgekachelt. Der 80-Jährige hat sich beim Austausch der Personalien dann noch meine Brille geliehen (weil er seine vergessen hatte) und bat mich so ganz nebenbei (da er mit dem Automatik-BMW seines Schwiegersohnes nicht klar kommen würde), den immer noch jaulenden Motor des BMW abzustellen. Der liebe Opa hatte schlicht und einfach bei 80 km/h die Kupplung des Automatik-BMW treten wollen... das Gericht interessierte es nicht die Bohne, dass der gute Mann seine Brille nicht auf hatte, nicht befährigt war, diesen Automatik-BMW zu bedienen und ohne jeglichen verkehrsrelevanten Grund eine Vollbremsung beim Beschleunigen auf eine BAB hingelegt hat... [Blockierte Grafik: https://bimmelbahn-forum.de/wcf/images/smilies/smiley62.gif]

  • Tja, das bestätigt erneut meine Erfahrung mit der Rechtsprechung der deutschen Justizia - hat oft mit rechtsempfinden basierend auf gesundem Menschenverstand wenig zu tun....
    Ich werde mir mal berichten lassen, wie es ausgeht. Vermutlich schalten beide ihre Advokaten ein und in 1 bis 2 Jahren kann ich hier ein Ergebnis posten ^^


    Gruß,
    Horst