Sobald er ihn privat nutzt und das nicht angibt betrügt er den Steuerzahler. Und keiner gibt private Nutzung korrekt an.
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Schon mal etwas von der 1% Regelung gehört?
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Hatte gestern das Vergnügen in einem Mercedes GLS, vollausgestattet, mit zu fahren. 14 Monate alt. Neupreis über 70.000
Ich warte schon geraume Zeit darauf, dass du hier mal ein Foto von dem Teil nach reichst.....das ist schließlich ein Showroom-Thread
Oder soll ich es in die Plauderei verschieben? -
Ja, ist nicht nachvollziehbar.
Können nur Steuermauscheltricksereien sein.
Mein Nachbar hat seinen Mercedes in Zahlung gegeben, ordentlich was dazugepackt. Da ist nichts mit Steuer Spareffekte.
Aber, jeder hat andere Prios.
Wir reisen lieber. Zwischen dem Preis CHR und dem Benz liegen viele, viele Reisen mit dem CHR. -
GLe Coupe heisst er richtig.
hier ein neutrales Bild. Der Nachbar hat das teure Teil meist in der Garage weggesperrt und mag auch Foren nicht sogebrauchtwagen_mercedes_gle-coupe.jpg -
Nicht ganz. die 800 x 12 also 9.600 Euro/a werden vom zu versteuernden EInkommen oder hier vermutlich von dem Steuerbetrüger voll vom Betriebsgewinn abgezogen, der dann erst danach versteuert wird. Also zahlt das Finanzamt (bzw. wir alle) nur einen Teil der Leasingrate von Deinem Nachbarn.
Ganz ehrlich ... wenn man keine Ahnung hat dann sollte man lieber die ... .
Was er macht ist ganz seine Sache außerdem führt er ein Fahrtenbuch und bezahlt einen Steuerberater der sich in Steuerangelegenheiten wahrlich besser auskennt als Du. Außerdem hat er mal locker eine 70h Woche. Glaub mir, von dem was er so schon ans Finanzamt jährlich überweisen muss, kann man nicht nur eine Familie ernähren. Von daher wäre ich mit solchen Aussagen aber mal ganz vorsichtig ...
Das die 9.600 EUR Betriebsgewinn schmälern ist so von Finanzamt auch anerkannt und legitim. Kritisch wäre wenn du einen GLE least und einen Betriebsverlust dadurch ausweist um Steuern zu sparen. Das ist betrug, aber glaub mir dann hast du einen Betriebsprüfer schneller an deiner Haustür stehen als du denken kannst.
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Um mal direkt einen Zahn zu ziehen
Es gibt die 1 % Regelung und es gibt die Fahrtenbuchregelung.
Die Finanzämter sei es der Lohnsteuerprüfer, sei es der Betriebsprüfer, sei es der Umsatzsteuersonderprüfer, sei es der Prüfer von der Sozialversicherung schauen gerade bei den betrieblichen Fahrzeugen ganz genau hin. Der arme ehrliche "Steuerzahler" der immer brav seine Steuern abdrückt braucht hier wirklich nichts zu befürchten. Klar gibt es immer die ganz Schlauen, die meinen, sie seien schlauer als das Finanzamt, die dann letzendlich mit vollen Höschen in ihren unversteuerten Schlitten einsteigen und dann richtig abdrücken. Die Kosten für den Rechtsbeistand noch nicht dabei gerechnet
Steuermauscheltricksereien, ja die gibt es tatsächlich. Das sind dann die, die 2 KM bei den Fahrten Wohnung Arbeitsstätte dabei pfuschen. Die das edle Essen mit der Gattin oder der Freundin von der Steuer absetzen. Sich irgendwelche Quittungen manipulieren usw............
Selber habe ich 20 Jahre Betriebsprüfungen begleitet.
Es gab nur 2 Fälle die ich verloren habe
1% Regelung - Der Mandant hatte ein falsch deklariertes Fahrzeug angegeben. Der Betriebsprüfer hat das Fahrzeug einem Gutachter vorführen lassen und dieser stellte schnell fest, das es sich um ein wesentlich hochwertigeres
Fahrzeug gehandelt hatte. War aber geschickt gemacht.Falschangabe bei Vermietung und Verpachtung : Der Sohn hatte das Haus seine Mutter zum Bordell umfunktioniert aber die gewerblichen Einkünfte falsch erklärt. Die Steuerhinterziehung war nicht das Problem. Das Problem, war, dass bei einem Steuerstrafverfahren die Mutter Wind davon bekam, was mit dem Haus tatsächlich passiert. Nachdem er dann versuchte die Betriebsprüfer zu bestechen, damit die seiner Mutti nix sagen war der Drops gelutscht.
Sobald er ihn privat nutzt und das nicht angibt betrügt er den Steuerzahler. Und keiner gibt private Nutzung korrekt an.
Naja, Die Nutzung nicht anzugeben wäre sowas von dämlich . Ist halt so ein Stammtischparole
Ich würd's sein lassen oder direkt mal einen Haufen Kohle auf Seite legen
Vielleicht hat der Steuerberater ja einen besseren Vorschlag. Der hat nämlich gelernt ein Gesetz so zu lesen, dass er genau das liest was nicht drin steht. Und dies dann zum Wohl seines Mandanten einzusetzen ist vollkommen legal und hat mit Tricksereien nichts zu tun.
Macht ett mahl juhd
Was er macht ist ganz seine Sache außerdem führt er ein Fahrtenbuch und bezahlt einen Steuerberater der sich in Steuerangelegenheiten wahrlich besser auskennt als Du
Also:
Wer viel privat und wenig dienstlich fährt = 1% Regelung
Wer viel dienstlich und wenig privat fährt = Fahrtenbuch ( Sehr kompliziert, wird gerne angegriffen ABER ein sehr guter Rat wenn's richtig gemacht wird )
Deshalb ist obige Aussage goldrichtigMach ett mahl juhd