Da helfen übrigens die Nebelscheinwerfer.
Die man aber bei Regen nur benutzen darf wenn die Sichtweite "erheblich" reduziert ist.....zumindest in D.
Da helfen übrigens die Nebelscheinwerfer.
Die man aber bei Regen nur benutzen darf wenn die Sichtweite "erheblich" reduziert ist.....zumindest in D.
Weicht jetzt schon vom Thema ab, aber wir in Österreich haben andere Bestimmungen bezüglich der Nebelscheinwerfer, die Nebelschlussleuchte dürfen wir auch nur bedingt einsetzen. Muss auch sagen, dass mich noch nie ein Auto mit seinen Nebelscheinwerfern geblendet hat, verstehe daher unsere Bestimmungen besser. Schalte aber trotzdem nur ein, wenn die Sicht beeinträchtigt ist wie diesen Montag bei heftigen Schneefall.
In Österreichdürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind,auch als Tagfahrlicht verwendet werden. Außerdem dürfen sie nichtwie in Deutschland nur bei Sichtbehinderung, sondern auch am Tag und bei guterSicht, bei Nacht und Dunkelheit und bei kurviger Fahrbahn in Kombination mitStand- und/oder Abblendlicht verwendet werden.
Um mir keine Rüge einzuhandeln komme ich jetzt aufs Thema zurück:
Nächste Woche ist Schneefall und Regen angesagt, da kann ich die Optiwhite ausgiebig testen. Bericht folgt!
Die man aber bei Regen nur benutzen darf wenn die Sichtweite "erheblich" reduziert ist.....zumindest in D.
die sichtweite ist doch offensichtlich reduziert. nicht verwechseln mit Nebelschlussleuchten, da sind die Anforderungen strenger und man darf nur noch 50 km/h fahren.
Die man nur benutzen darf.... in D.
Wo die Nutzung dann allerdings nicht strafbar ist, da kein Bußgeld hinterlegt.
Und in D ist der Anbauort, die Leuchtfarbe genauestens beschrieben, dafür sind auch Sanktionen hinterlegt. Anmachen darf ich nur im Spezialfall. Wenn ich in die Morgensonne fahre udn erwischt werde, werde ich dann wahrscheinlich gerügt. Dafür halten die mich doch noch nicht mal an...
Die man aber bei Regen nur benutzen darf wenn die Sichtweite "erheblich" reduziert ist.
Na wenn der Straßenbelag bei Regen im Dunkeln deutlich spiegelt, IST die Sichtweite erheblich reduziert...
... der Effekt durch die NSW ist ja nicht eine größere Sichtweite, sondern das Entspiegeln des Fahrbahnbelages bei Regen und dadurch dann eine bessere Sichtweite.
Inwiefern sowas geahndet wird kann ich nicht beurteilen, da ich die NSW nicht bei Regen nutze, nur bei Nebel. Ergo auch noch keine Berührungspunkte in der Sache mit den Ordnungshütern. Die Aussage wie das zu handhaben ist entstammt diversen Seiten auf denen die Nutzungsweise dargelegt wird, unter anderem auf der Seite vom "gelben Engel".
Entspiegelung des Fahrbahnbelags hat für meine Begriffe aber nicht zwingend etwas mit Sichtweite zu tun. Aber gut, das wird genauso eine Grauzone in der Auslegung sein wie manch andere Statuten.
Zitat von ADACNebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Es gelten dieselben Richtgrößen wie beim Abblendlicht.
Also wenn man wg. Sicht das Abblendlicht einschalten darf/soll, darf man auch Nebelscheinwerfer einschalten.