Wer da was sagt ist mir eigentlich egal.
Die rechtliche Grundlage für die Definition von einem Unfallschaden gibt es im §434 BGB unter Sachmangel.
Da sprechen die Gerichte eindeutige Urteile. Ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden leidet unter einem Sachmangel.
Grob definiert
Bei allen Schäden, die durch äußere Einwirkung im Rahmen eines Unfalls entstanden sind und über einen minimalen Schaden hinausgehen , handelt es sich um einen Unfallschaden.
Das Fahrzeug ist in der Folge deshalb beim Verkauf als “Unfallwagen” zu deklarieren.
So jetzt ist juhd. Bin Steuerrechtler - andere Baustelle
Macht ett mahl juhd
Für Interessierte : Bundesgerichtshof (BGH) vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06)