TRC Tuning Parts

  • alles ohne abe,daher leider unbrauchbar

    Abnahme nach § 21 der StVZO
    Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße erforderlich sein. Hier ist nur eine Eintragung bis +2% Spurweitenänderung möglich. Über +2% hinausgehende Spurweitenänderungen müssen gesondert durch ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nachgewiesen werden.


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  • einen gewissen prozentsatz ist bei und in der schweiz zumindest erlaubt ohne eintragung bin mir am überlegen die 2cm scheiben zu holen sieht hald schon nice aus mal schaun ob die für toyota mechaniker prozente geben zum anderen (pedalboxtuning) finger weg lassen ist reine abzocke meiner meinung nach. Gebt mehr gas dann habt ihr den gleichen effekt und kostet nix

  • einen gewissen prozentsatz ist bei und in der schweiz zumindest erlaubt ohne eintragung bin mir am überlegen die 2cm scheiben zu holen sieht hald schon nice aus mal schaun ob die für toyota mechaniker prozente geben zum anderen (pedalboxtuning) finger weg lassen ist reine abzocke meiner meinung nach. Gebt mehr gas dann habt ihr den gleichen effekt und kostet nix

    Leider so nicht richtig. Ohne DTC oder FAKT-Gutachten ist gar nix erlaubt bei uns in der CH. ABE etc. wo im EU-Raum gilt nütz in der CH auch nichts.
    Bis zu 2% darfst du. Aber auch nur mit Gutachten für Scheiben oder wenn der Felgenhersteller die Scheiben als Adapterscheiben im Gutachten angibt.