Das ein kleiner Elektroroller mit bis zu 20 km/h auf dem Gehweg in der Stadt, wo alte Menschen und Kinder teilweise unberechenbar herumirren, keine gute Idee ist kann einem eigentlich ein siebenjähriges Kind erklären. Aber was solls - Hauptsache keine Fahrverbote.
Es ist wohl etwas anders - aber dennoch keine gute Idee ...
Kinder ab zwölf Jahren dürfen Geräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h fahren und auch auf dem Fußweg nutzen. Fahrzeuge, die 12 km/h überschreiten, stehen erst Personen ab 14 Jahren zur Verfügung und dürfen ausschließlich Radwege befahren.