Nachdem ich das Navi Update gemacht habe, ist mit beim Fahren aufgefallen das meine Verkehrszeichenerkennung nichts mehr anzeigte.
Einschalten ging erst nach dem ich im Stand neu gestartet habe, erst danach konnte ich die Verkehrszeichenerkennung wieder einschalten.
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meines lässt sich durch nichts zur Verkehrszeichenerkennung bewegen.
Alle mir bekannten Tricks habe zu nichts geführt.
Zusätzlich sind ja auch fast alle Assis im Menue verschwunden.
RSA ist grau hinterlegt.Da wir 600km ohne Auswirkungen unterwegs waren, sitzt ich das bis zur Inspektion Ende Juni aus.
DAB hat sich beim Übergang GAP nach Scharnitz verabschiedet.
Sendersuchlauf ging auch nicht.Erst am Brenner war wieder Empfang vorhanden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass um Innsbruck kein DAB sein soll oder doch?
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Die postings zum Thema DAB habe ich in den Thread Issue mit DAB Radio verschoben.
Hier geht's dann weiter mit der Verkehrszeichenerkennung -
Ich hatte kürzlich ein interessantes Phänomen, als ich per Navi fuhr. Da stimmte die "erlaubte" Höchstgeschwindigkeit im großen TFT-Display nicht mit der "erlaubten" Höchstgeschwindigkeit des RSA in der Instrumenteneinheit (Armaturenbrett) überein.
Richtig war aber die Anzeige vom Navi! Es waren oft 10-20 km/h Unterschied zwischen beiden Systemen...und RSA wirkte sehr träge bei Änderungen der Schilder.
Hat das noch jemand von Euch beobachtet?
"Stört" das Touch & Go etwa das RSA oder hat RSA beim Navigieren Nachrang? -
Die Geschwindigkeitslimits im Navi sind einfach nur im Kartenmaterial hinterlegt, die im RSA werden per Kamera erkannt (oder auch nicht)! Im Zweifel traue ich eher der Anzeige im RSA, da ich bei den Limits im Navi, häufig den Eindruck habe, dass diese nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.
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ein funktionierendes RSA zeigt das aktuelle Schild an.
Das Kartenmaterial kann gleich sein, ist aber systembedingt mindestens 1 Q alt, bei Toyota eher noch älter, weil die einfach zu lange brauchen um neues Material zu implementieren.Denkt alleine an die Baustellensituation.
Andere Navi Hersteller oder KFZ Hersteller machen wohl eine Vorrangschaltung für diese Situation rein.
D h. es wird eine Geschwindigkeit angezeigt. Prio hat das Schild/Kamera [gleiches Baujhr Tiguan]
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Prio hat das Schild/Kamera
So ist es auch beim neuen Corolla.
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Prio hat das Schild an der Straße, danach muss sich der Fahrer richten. Alles andere ist Spielerei, solange es keine direkte Übertragung vom Schild ins Auto gibt.
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Hallo hier eine Aussage vom TÜV Thüringen zum Tempolimit. Einige Infos waren mir noch unbekannt bzw. habe die Varianten so noch nie auf der Strasse gesehen. Dann hat Toyota für D ja einiges nachzuholen. Jetzt weiss ich warum künstliche Intelligenz auch bei RSA so notwendig ist. Gibt es zu RSA was ja ab 2021 europaweit bei Neuwagen vorgeschrieben ist, einheitliche länderübergreifende Vorgaben?
"Wie lange gilt ein Tempolimit?
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. So gelten auf vielen Straßen Tempolimits - selbst auf den Autobahnen sind Geschwindigkeitsbeschränkungen und viele entsprechende Schilder längst die Regel, erläutert der Tüv Thüringen.
Doch ab wann ein Tempolimit nicht mehr beachtet werden muss, sorgt immer wieder für Verwirrung. Hebt schon eine Autobahnauffahrt oder ein Parkplatz ohne folgendes Tempolimit-Schild die Beschränkung auf? K..... R... vom Tüv Thüringen führt durch den Tempo-Schilder-Wald.
„Generell darf laut StVO nicht schneller als die angegebene Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung beginnt mit dem Verkehrszeichen 274.” Das runde rotgerahmte Schild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h an. „Das Tempolimit ist erst dann beendet, wenn es durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen aufgehoben oder durch ein anderes Gebotsschild verändert wird”, so R..... Damit seien auch andere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder gemeint, etwa das gelbe Schild am Ortseingang.
Das bekannte schwarzgerahmte Aufhebungsschild ist rund mit fünf schwarzen Querstreifen auf weißem Grund. Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf. Bei der Aufhebung eines konkreten Limits wird die graue Ziffer für die bisherige Höchstgeschwindigkeit von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Eine Einmündung, Kreuzung oder Auffahrt ist also kein Freifahrtschein. Das Gleiche gilt übrigens auch für Überholverbote.
Es gibt aber auch streckenbezogene Tempolimits, die nicht durch ein Aufhebungszeichen gekennzeichnet werden müssen. Etwa, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und ein Zusatzzeichen die Länge angibt, beispielsweise für 400 Meter. Auf dem kleinen schwarzeingerahmten Schild mit weißem Hintergrund steht dann „400 Meter” mit jeweils einem schwarzen Pfeil nach oben links und rechts neben der Längenangabe. Das Limit endet nach dieser Strecke automatisch.
„Eine andere Variante sind Beschränkungen, bei denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Verbindung mit einem Gefahrzeichen angegeben ist”, erklärt R.... Zum Beispiel im Bereich einer Baustelle oder vor einer gefährlichen Kurve. Auch diese werden nicht durch ein Aufhebungsschild beendet. Ist aus der Örtlichkeit zweifelsfrei klar, dass die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht, ist die Beschränkung aufgehoben."