Hallo zusammen,
Wir werden Ende Juni unseren C-HR abholen. Ist ein junger gebrauchter:
Ich habe letzte Woche den Fahrzeugbrief und einen TÜV-Bericht bekommen.
Abgesprochen war, wie gesagt, dass wir den Wagen Ende Juni/Anfang Juli abholen. Da er nochmal durch den TÜV sollte haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das doch bitte erst im Juni dann passieren sollte, was der Toyota-Verkäufer uns auch als sinnvoll bestätigte, weil er von uns vor Ende Juni definitiv nicht abgeholt werden wird.
Mit den Unterlagen kam nun aber der DEKRA-Bericht vom TÜV (23.05.19)... Ist das ein Grund zur Beanstandung? Ich bin wirklich ein entspannter Zeitgenosse und preislich war der Wagen unserer Meinung nach schon echt gut, weshalb wir auch nicht weiter verhandelt haben. Aber dann darf man doch wenigstens auf sowas bestehen, oder was meint ihr?
Was mich jetzt aber auch sehr wundert ist folgendes: Beworben ist der Wagen mit EZ 06.2018. In der Zulassungsbescheinigung 2 steht unter B (Erstzulassung) 08.2018. Und 06.2018 ist nur unter 24 (ausgegeben durch...) zu finden. Auch in der Zulassungsbescheinigung 1 ist unter B (Erstzulassung) 08.2018. genannt. Somit haben wir doch einen Wagen der eigentlich mit EZ 08.2018 hätte beworben werden dürfen/müssen - oder?
Gefühlt haben wir einen Glücksgriff somit gelandet - ja der Wagen hat in kurzer Zeit 25.000KM abgespult, aber wurde nur vom 08.08.2018 - 19.02.2019 bewegt.
Wie seht ihr das? Wir haben generell noch keine Erfahrungen mit Autohäusern, Neuwagen/jungen Gebrauchten etc.
Mein erstes und einziges Auto, was ich jetzt bis zum Schluss gefahren habe war von einem Gebrauchtwagen-Händler/Schrauber und meine Frau hat auch nur ein Auto bislang erworben - und das aus der engsten Familie.
Danke für eure Einschätzung