Hallo Mitglieder,
diese Info richtet sich an alle Schwerbehinderten( ab GDB 50).
Als Schwerbehinderter (Arbeiter, Angestellter gilt nicht für Beamte) könnt Ihr über euren Rentenversicherungsträger nach Kraftfahrzeughilfe-Verordnung einen Zuschuss zum Neuwagenkauf oder Gebrauchtwagenkauf bekommen. Es sind bis zu 9500,00 Euro möglich. Das ist kein Rabat vom Autohändler sondern ein zusätzlicher Zuschuss von der Rentenversicherung. Für weiter Info stehe ich gerne zur Verfügung.