• Nach nem Unfall, bei Freundin gesehen, denkt man erst mal an nichts. Ihr ist zB bei einem Crash mit einem Linksabbieger erst am nächsten Tag aufgefallen das sie doch ne Brille auf hatte und die nun weg ist.


    Man denkt bestimmt nicht an eine löschtaste wenn man unter Schock steht.

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  • eher eine Frage der körperlichen Unversehrtheit nach dem Unfall.

    Sage ich doch. Du hast es nur direkter ausgedrückt, ich diplomatischer. ^^


    Nach nem Unfall, bei Freundin gesehen, denkt man erst mal an nichts. Ihr ist zB bei einem Crash mit einem Linksabbieger erst am nächsten Tag aufgefallen das sie doch ne Brille auf hatte und die nun weg ist.


    Man denkt bestimmt nicht an eine löschtaste wenn man unter Schock steht.

    Das kommt auf den Unfallhergang, den Unfallmechanismus und die daraus entstehenden Traumen oder Verletzungen.
    Ab ca. 30kmh kann man u.U. schon von einem Hochgeschwindigkeitsunfall sprechen. Ab 60kmh sprechen wir definitv davon. Damit geht JEDER Verletzte automatisch in der Notaufnahme durch den Schockraum.
    Bei kleineren Unfällen unter 30kmh passiert meistens nichts. Klar, auch hier kann es zu Verletzungen kommen, die sind aber selten Lebensgefährlich.


    Aber, ich gebe Dir Recht. Im Moment des Unfalls und danach hat man andere Dinge im Kopf, als die Löschtaste zu drücken.
    Zum Bsp die Schnapsflaschen zu entsorgen, Handy auszumachen und Beweismittel zu verbuddeln...... ...... ........ .......Spass beiseite. Sofern man nach einem Unfall selber unverletzt ist, sollte man die Warnweste überziehen, Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen (Landstraße 100m, BAB 200m) und dann, sofern möglich, sich um die Verletzten kümmern und Notruf absetzen, damit wir Einsatzkräfte euch helfen können.


    Wichtige Anmerkung für die unbeteiligten Autofahrer:
    Auf der Autobahn und auch auf den Landstraßen dabei bitte immer die Rettungsgasse freihalten, damit Polizei, Rettungsdienst und die Feuerwehr durch kommen. Und nicht hinter jeden Blaulichtauto wieder die Gasse zustellen. Einfach offen lassen. Bitte weder die Rettungskräfte oder Unfallstelle filmen oder fotografieren und bitte auch nicht die Einsatzkräfte bepöbeln oder von der Arbeit abhalten. Einfach im eigenen Fahrzeug bleiben und abwarten, was die Polizei sagt.
    Ach ja, bitte nicht durch die Einsatzstelle fahren und Rettungswagen beschädigen. Das gibt böse Mecker!!!
    http://www.retter.tv/de/weiter…zu-machen-&ereignis=40374

  • "Lassen sich Aufnahmen von im Auto installierten Kameras, sogenannten Dashcams, vor Gericht verwenden? Nein, sagt das Amtsgericht München. Konkret wollte eine Frau einen Parkrempler mit dem Videobeweismaterial zur Anzeige bringen – jetzt musste sie eine Strafe zahlen"


    https://web.de/magazine/auto/u…schland-verboten-32738148

    Die Hybridfahrer fahren die Technik von morgen, die andere von gestern. 8)


    07.2008-02.2017 Prius 2 marlingrau metallic


    seit 15.03.2017 C-HR havannabraun mica metallic


    seit 07.02.2020 C-HR Infernorange metallic / Dach schwarz, AHK, Windabw., Schmutzf.,Versiegelung, Alarmanlage.

  • Das Münchener Urteil bezieht sich m.W. auf Überwachung des ruhenden Autos, d.h. das Auto ist geparkt, und die DashCam überwacht die Umgebung. Das ist verboten. Zitat aus dem Bericht:


    "Das Fahrzeug der Fahrerin war zu diesem Zeitpunkt auf einem Parkplatz am Fahrbahnrand geparkt. Die Dashcams, die die Frau in dem Fahrzeug aktiviert hatte, zeichneten den Vorgang auf."
    und
    "Dem Gericht ging es um etwas Grundsätzliches: Eine permanente Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum könne nicht hingenommen werden."


    Anders ist es m.W. bei Aufzeichnung während des Fahrens, ohne gezielt Personen aufzunehmen. Es kann mir keiner verbieten, die Landschaft während der Fahrt für mich zu filmen. Verboten ist es allerdings, diese Videos ins Internet zu stellen. Wie solche Aufnahmen aber vor Gereicht verwendet werden, ist von Fall zu Fall bzw. von Gericht zu Gericht verschieden.


    Hier sind ein paar Beispiele aufgeführt: https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/


    Auch der ADAC hat einen Beitrag dazu: https://www.adac.de/der-adac/r…schriften/inland/dashcam/


    Zitat daraus:


    Private Zwecke

    Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende
    Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke
    eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann
    nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen
    abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass
    im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die
    Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind.


    Zitat Ende.


    Filmen darf ich also schon. Nur die Verwendung des Fimmaterials ist stark begrenzt.


    Das ist mein Kenntnisstand. Ich bin kein Jurist, sondern nur Elektrotechniker. Wenn ein juristisch besser Informiertes Mitglied was besseres weiß, bin ich sehr interessiert daran.

    Gruß Volker


    Wer bremst - rekuperiert! :thumbsup:

    Von 13.04.2017 bis 05.02.2020 C-HR Flow HSD CHRISLY metalstream, Comfort-Assistenz-Paket 🇩🇪
    Ab 05.02.2020 bis 29.05.2024 C-HR Team D 2,0l HDF CHRossy sodalithblau/schwarz, Licht-Paket, AHK 🇩🇪

    Seit 29.05.2024 C-HR Lounge Plug-In CHRuisy midnight teal/schwarz, Advanced-Safety-Paket 🇩🇪

  • Es gibt doch Dashcams mit Bewegungsmelder,die nur dann aufzeichnen.Was ist denn das für ein Urteil?Dann darf ich demnächst nicht mit meiner Kamera filmen,keine Fotos machen,könnten ja Personen drauf sein die ich vorher fragen muss.Bei Aufnahmen im Fernsehen müssten alle Personen unkenntlich gemacht werden?
    Die Dame hätte in die nächste Instanz gehen sollen und nicht zahlen.Der Verursacher wird nicht belangt,wo leben wir eigentlich?

  • "Der Verursacher wird nicht belangt,wo leben wir eigentlich?"


    Wir leben in Deutschland. Da wird Täterschutz leider höher gewertet als Opferschutz.


    Ich verzweifle schon länger an unserem Rechtsstaat.

    Seit Herbst 1979 nur Toyota/Lexus-Fahrzeuge. Zur Zeit: C-HR hybrid, Flow mit Comfort-Assistenz-System Flow, schneeweiß

  • Gerade eben auf Wikipedia entdeckt: Dashcams sind als Beweismittel zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig. Quelle: Wikipedia und Zeit Online.

    Gruß Volker


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  • Gerade eben auf Wikipedia entdeckt: Dashcams sind als Beweismittel zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig. Quelle: Wikipedia und Zeit Online.


    Ja, hat der BGH heute entschieden!

    Nicht generell! Nur unter bestimmten Umständen. So darf die Dashcam z.B. nicht ununterbrochen laufen (Verstoß gegen das Datenschutzgesetz).


    Datenschutz und Beweissicherung stehen sich gegenüber und die Richter müssen beides stets gegeneinander abwägen – und entscheiden, ob ein Verstoß so schwer ist, dass selbst unzulässig erstellte Aufnahmen als Beweis dienen können.


    Gruß Tom

  • Ganz ehrlich: Ich denke nicht, dass irgendwer ein Auto wegen einer Dashcam anhält, um den Datenschutz zu reklamieren. Außerdem kann man die Daten ja auch automatisch nach jeder Fahrt löschen, sodass nur "verwertet" wird, was wichtig ist.


    Ich denke, das wird mein nächstes Projekt :)