Versicherungsschutz bei Diebstahl mit Keyless-System

  • Hallo,


    der Wagen ist gegen Einbruch Diebstahl über die Teilkasko versichert.
    Hier gelten die Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).


    Keylesssystem werde hierbei nicht ausgeschlossen.



    Grüße
    Kamil

  • doch was sollen die klauen,
    _ironie_on_ Airbags.... , das Navi....

    Die Ironie kannst Du Dir sparen, genau sowas bauen die aus (jedenfalls hier in Berlin). Und wenn sie deine Keyless-Annlage überlistet haben gibt's keine Einbruchsspuren. Am Ende zahlt die Versicherung wahrscheinlich trotzdemm, erstmal unterstellen die dir aber dass Du das Auto offen gelassen hast.

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  • Die Ironie kannst Du Dir sparen, genau sowas bauen die aus (jedenfalls hier in Berlin). Und wenn sie deine Keyless-Annlage überlistet haben gibt's keine Einbruchsspuren. Am Ende zahlt die Versicherung wahrscheinlich trotzdemm, erstmal unterstellen die dir aber dass Du das Auto offen gelassen hast.

    Hallo Hardy,


    entwendeter Airbag bzw. Navi sind für den Versicherer eindeutige Einbruchsspuren.


    Es müssen nicht eindeutig Spuren an der Tür bzw. Türschloss sichtbar sein. Die Versicherer wissen, dass es solche Keylesssystem gibt.


    Versicherungen zahlen auch wenn der Wagen vollständig verschwunden und in Einzelteile auseinander gebaut wurde.


    Macht bitte Euch da keine Sorgen.


    Für die Versicherungen gelten die Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
    Wenn Keylesssystem explizit nicht ausgeschlossen sind, ist der Wagen somit auch hier gegen Diebstahl versichert.


    Grüße
    Kamil

  • Warum sollte denn die Versicherung nicht zahlen ? Du gibst doch an welches Auto versichert wird und das Auto gibt es nun mal mit Keyless das sollte dem Versicherer bewusst sein.
    Außerdem ist es glaube ich deutlich einfacher ein Auto zu stehlen indem man es aufm Abschlepper mitnimmt anstatt das Keyless System auszunutzen.


    Verstehe nicht die ganze Angst die viele vor dem Keyless haben.
    Früher wurde den Leuten in Reportagen Angst gemacht wie einfach es ist Autoschlösser zu öffnen und die Wegfahrsperre zu umgehen und nun geht das halt alles digital aber ist deswegen nicht einfacher.

    Ich habe mal eine Weile im Netz nachgeschaut. Die Versicherung wird auf jeden Fall zahlen müssen. Doch es kommt hier auf die Police im Detail an. Der Versicherungsschutz kann durch ein solches System nicht aufgeweicht werden. Schwierig wird es jedoch, wenn es um die Höhe der Entschädigung geht.

  • Ich habe mal eine Weile im Netz nachgeschaut. Die Versicherung wird auf jeden Fall zahlen müssen. Doch es kommt hier auf die Police im Detail an. Der Versicherungsschutz kann durch ein solches System nicht aufgeweicht werden. Schwierig wird es jedoch, wenn es um die Höhe der Entschädigung geht.

    Die Versicherung muss keineswegs immer zahlen. Wie kommt man auf sowas.
    Beispiel: Auto gstohlen. Versicherung bestellt immer einen Gutachter.
    Der prüft und findet komischerweise ein Verkaufsabgebot des Fahrzeuges vor sagen wir mal 4 Wochen.
    Keine Versicherung muss und wird da zahlen. Zu Recht.
    Auch wenn es ab und an Zufall sein wird. Pech gehabt.

  • Hallo,


    auch in einem Fall wenn ich ein Fahrzeug verkaufen will und ein Inserat gesetzt wird und einige Tage später das Fahrzeug gestohlen wird, muss die Versicherung zahlen. Ein Verkauf bzw. Verkaufsabsicht ist kein Versicherungsbetrug.


    Zudem ermittelt in so einem Fall immer die Polizei. Eine Versicherung hält sich an Fakten. Im Zweifelsfall würde in diesem Fall ein Gericht für den Versicherungsnehmer entscheiden.


    Grüße


    Kamil

  • Genau und daher zahlt die Versicherung erstmal gar nichts.
    Steht so in den AGBs.
    Der VN steht erstmal ohne Auto da ohne Geldersatz und darf sich rumplagen.
    Viel Spass dabei.
    Wunschdenken : Im Zweifelsfall würde in diesem Fall ein Gericht für den Versicherungsnehmer entscheiden.


    Vor Gericht und hoher See.

  • Eine Versicherung dreht und windet sich immer um nichts zahlen zu müssen.Dabei nimmt sie auch die Hilfe der von ihnen bezahlten Gutachter in Anspruch,was auch legal ist.Ein Urteilsspruch kommt aber Gott sei Dank noch vom Richter und dieser urteilt nach gültigem Recht und nicht immer nach dem Wunschdenken von Versicherern.

  • Hallo Klaus,


    wo steht es in den AGB´s, wenn ich ein Fahrzeug Verkaufen bzw. eine Anzeige geschaltet habe, dass kein Versicherungsschutz gegeben ist?


    Eine Versicherung muss selbstverständlich Prüfen ob die Ansprüche berechtigt sind.
    Aber eine Verkaufsabsicht ist kein Ablehnungsgrund.


    Grüße
    Kamil