Nummernschild Diebstahl

  • wenn nicht schmeißen die das einfach kaputt neben das Auto.

    Dann ersparst Du dir aber den Gang zu Polizei zum Schilderhersteller zur Zulassungsstelle und keine Kosten mit

    Zeitaufwand. ^^

    Natürlich gibt es 100 Wenn und Aber.

    Es geht doch nur darum, das man die Schilder nicht blitzschnell abnehmen kann um Sie dann zu kriminellen Zwecken

    zu verwenden. Wie Einbrüche Benzindiebstahl und Anderes.

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  • Schaut man mal in die STVO wird man herausfinden das alle Kennzeichenhalter in Deutschland keine Zulassung haben und genau genommen die Fahrzeuge mit solchen keine Betriebserlaubnis haben. In der STVO steht das ein Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein soll, also ist Schraube oder Nieten tatsächlich der einzige Lplegale Weg ein Kennzeichen am Auto zu montieren, da man bei diesem Vorgehen davon ausgeht, das sobald das Kennzeichen geklaut wird (in dem Fall meistens abreisen) das Kennzeichen so sehr beschädigt ist, das es nicht mehr für die eigentliche Straftat eingesetzt werden kann.

  • Schaut man mal in die STVO wird man herausfinden das alle Kennzeichenhalter in Deutschland keine Zulassung haben und genau genommen die Fahrzeuge mit solchen keine Betriebserlaubnis haben.

    Da ja fast alle zugelassene Fahrzeuge in Deutschland in dem Plastikrahmen die Schilder eingesetzt haben dürften

    die nicht mehr fahren :!:Warum lässt der TÜV denn alle mit Plakette vom Hof fahren:?:

  • Umkehrschluss der Händler stellt mir ein KFZ mit erloschener Betriebserlaubnis zur Verfügung.


    Aber jeder Händler........mh merkwürdig.

    Richtig erkannt, bei den Fahrzeugen ist noch vor Auslieferung die Betriebserlaubnis erloschen, die Träger sind einfach nur geduldet, genutzt werden dürfen diese genau genommen nicht.


    Silver Surfer nein, das Kennzeichen muss fest am Fahrzeug angebracht werden, was gehen würde, Kennzeichenhalter und Kennzeichen gemeinsam am Fahrzeug vernieten, das geht, damit ist das Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden.


    Gibt aber so einige Punkte die im Gesetzestext stehen die aber nicht eingehalten werden und nur geduldet sind.

  • Kennzeichenhalter und Kennzeichen gemeinsam am Fahrzeug vernieten, das geht, damit ist das Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden.

    Na siechste, dann habe ich ja Nichts verkehrt gemacht. :thumbsup:


    Ja es gibt da Merkwürdigkeiten. Jetzt bei meiner Wartung fragte mich der Meister wo denn die Kopfstützen der hinteren

    Sitze sind. Ich sagte Ihm trocken bei mir im Kleiderschrank. Die stören mich nur in der Sicht nach hinten und beim

    häufigen Umklappen der Sitze. Er sagte Ok wenn heute TÜV angesagt wäre würde ich keine Plakette bekommen.

    Die müssten wenigstens anbei sein. ||

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  • @RacingSystems verlink mal bitte den Passus oder zitiere ihn hier was da genau drin steht....würde mich interessieren. Ich finde nämlich nur die Bestimmung, dass das Kennzeichen "fest" angebracht sein muss. Ansonsten wird es als Ordnungswidrigkeit gehandelt und die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen solange bis es ordnungsgemäß angebracht wurde. Da steht aber nirgendswo was von erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Fest in dem Zusammenhang bedeutet aber nur, dass es nicht rum schlackert oder quasi "halblebig" angebracht wurde.

    Bremst du noch oder rekuperierst du schon? :evil::saint:

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