Dies ist aber dann niemals eine Kann-, sondern immer eine Mussbestimmung!
Unter anderem in diesem Bericht steht
Eine Pflicht, als Elektroauto-Halter ein E-Kennzeichen zu besitzen, gibt es allerdings nicht.
Allerdings steht da auch
Neben reinen Batterieelektrofahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) zählen laut EmoG auch Hybridfahrzeuge (PHEV) dazu. Plug-in-Hybridautos erhalten das E-Kennzeichen allerdings nur, wenn sie entweder nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer vollelektrisch zurücklegen können. Hybridfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 40 Kilometer Reichweite mit dem elektrischen Antrieb schaffen.
Also nix Voll-Hybrid, weil sowohl CO2 zu viel als auch elektrische Reichweite zu wenig ist. Fürth und die Zulassungsstelle dessen, wen Ottili gesehen hat, hat da also offensichtlich einen Fehler gemacht.....