Bei Felgen mit ABE sagte mir der Prüfer ist das egal, ich habe auch Winterreifen auf Zubehörfelgen mit ABE.
Verstärkungsfedern von MAD
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Prima!
Vielen Dank
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ABEs sind auf ein originales Fahrwerk bzw. komplettes Fahrzeug bezogen (kommt drauf an für was die ABE ist und was darauf Einfluss nimmt), genau genommen müssen nach dem Einbau der Federn auch die Felgen mit der ABE Eingetragen werden, die ABE ist auf ein originales Fahrwerk bezogen, dies ist nicht mehr gegeben, somit kann die ABE nur noch als Gutachten für eine Eintragung herangezogen werden. Die Eintragung muss als 19.2/21 Eintragung erfolgen, da eine Kombination eingetragen werden muss.
Ob die Polizei das merkt ist eine andere Sache und jeder Tüver ist da anders drauf, aber das ist genau genommen die gesetzliche Lage dazu, steht aber auch in der ABE drinnen das dies nur mit einem originalen Fahrzeug gültig ist.
cHRDriver die Fahreigenschaften verändern sich bei unbeladenen Fahrzeug, das liegt daran das es lineare Federn sind. Heißt am Ende ist das Fahrzeug auf der Hinterachse wesentlich straffer wie vorher.
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Es sind nur zustzfedern die eingebaut wurden.
Am Original Fahrwerk wurde nichts geändert.
Daher muss auch keine Felge mit ABE eingetragen werden.
Das ist jetzt mein 3 Fahrzeug bei denen die Federn verbaut wurden, und es gab bei keinem eine Beanstandung .Weder die Rennleitung noch bei TÜV Terminen wurde etwas bemängeln oder mußte eingetragen werden.
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Doch damit hat eine Fahrwerksänderung statt gefunden. Das Fahrwerk und somit das ganze Fahrzeug hat eine andere Fahrdynamik aufgrund der Zusatzfedern.
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Auch wenn du weiter darauf bestest, es ist nicht so erkundigt dich doch beim TÜV .
Das Gutachten was bei den Federn dabei ist sagt etwas anderes aus.
Und ich glaube der Aussage des TÜV Prüfers schon.
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Naja bei mir hat es der TÜV schon gepackt das das Auto von der Hebebühne rollt und das ich bei berichtigen der Papiere bei einer Eintragung diese Berichtigung vom Tüver noch einem Ausbessern lassen musste weil er die Daten falsch reingeschrieben hat. Es gibt nicht viele die sich wirklich mit Eintragungen, Gutachten etc. wirklich richtig gut auskennen, ich würde behaupten das ich auf dem Stand bin von den Tüver die sich wirklich damit auskennen. Ich setze mich seit 8 Jahren mit den Themen auseinander, angefangen bei der STVO über die einzelnen Zusatzblätter bis hin zur Entwicklung von Fahrwerken, Steuergeräten etc.. Ich kann dir sagen das dein Tüver nicht wirklich Ahnung hat und genau deswegen kommt es nicht zur Eintragung der Felgen, sei froh sparst Geld, die Polizei wird es nicht merken da sie sowas nicht auf dem Schirm haben und dafür nicht geschult sind.
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Das ist aus dem Teilegutachten der MAD Federn.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
III.1 Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung
aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die
entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind
eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) verändert werden müssen.
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Wenns im Gutachten steht ist doch alles in Ordnung, das ging aus den Posts vor Nummer 16 nicht heraus.
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Wenns im Gutachten steht ist doch alles in Ordnung, das ging aus den Posts vor Nummer 16 nicht heraus.
Das habe ich auch schon in Post 16 geschrieben.
Das Gutachten was bei den Federn dabei ist sagt etwas anderes aus.