Also auch die aufgeklebten Chromteile für die Schlitze vorn und hinten fallen schon darunter?
Zubehör-/Anbauteile - rechtlicher Hinweis
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Ich würde sagen JA, deshalb habe ich außen außer ein paar Aufklebern noch nichts aufgeklebt.
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Also auch die aufgeklebten Chromteile für die Schlitze vorn und hinten fallen schon darunter?
Mir wurde vom Werkstattmeister gesagt " Er kenne die Chinateile, die wären ihm durchaus ein Begriff ". Wenn die sich lösen und zu einem Fremdschaden führen gibt es ein riesen Problem. u.U ist nämlich die Betriebserlaubnis erloschen.
Auszug aus einer Erläuterung zum Bußgeldkatalog
Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile beachtet wurden, gilt die ABE gemäß § 19 StVZO nicht als erloschen.
Ich habe meinen C-HR nach dem Gespräch mit dem Toyota Werkstattleiter auch mit Chrom etwas aufhübschen lassen. Ich falle da aber eher unter den letzten Satz. Waren alles Teile von Toyota und wurden auch nachträglich von Toyota eingebaut. Etwas teuerer als die Teile aus China, dafür habe ich aber Garantie wenn der Chrom abblättern sollte und Fragen brauche ich dem TÜV Mann auch keine zu beantworten.
Lieber einen Euro draufliegen und man ist auf der sicheren Seite
Macht ett mahl juhd
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Ich werde mal zum TÜV fahren und den fragen.
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Starre Anbauteile und wenn sie noch so klein sind werden für den deutschen Markt auf verschiedene Kriterien getestet.
Darunter bspw. das Bruch- bzw Splitterverhalten. Spoilerteile und Blenden je nach Größe werden zwar teilweise auch geklebt, sind dann aber normalerweise noch durch Schrauben gesichert.Wie hier schon geschrieben wurde, wenn sich bspw. der Kleber löst weil es minderwertiges Zeugs ist, kann das dem nächsten in die Windschutzscheibe fliegen.
Ob das Fahrzeug deswegen stillgelegt wird weiß ich nicht. Aber schlimmstenfalls kommt die Versicherung weder für euren noch für den gegnerischen Schaden auf. -
Meiner ist Team D mit LED Paket....also darf ich den hier gar nicht fahren?
und die Seitentrittbretter auch nicht?..also das glaube ich ja nicht...
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Original Teile so wie LED sollten doch sogar in D kein Problem sein?!?!
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Orginal Zubehörteile die in Deutschland von Toyota angeboten werden, dürfen angebaut bzw. gefahren werden.
Anbauteile die das Fahrverhalten und die Sicherheit beeinträchtigen (z.B. keine ABE/Eintragungspflichtig sind) dagegen nicht.
Zierleisten,Auspuffblenden ect. darf man haben, solange sie nicht vom Fahrzeug überstehen/hinausragen. -
@Manfred S. Das LED-Paket wurde ja zusammen mit dem Modell legalisiert. Ebenso ist Zubehör welches bei Toyota angeboten wird entweder mit ABE oder mit Teilegutachten versehen und können somit eingetragen werden.
@Live-HybridAuspuffblenden brauchen auch eine ABE, EG-Genehmigung o.ä.
Wie es mit Zierleisten aussieht, da bin ich überfragt. -
Wenn die Blende nicht oder nur wenige Zentimeter nach hinten übersteht und keine scharfen Kanten hat, braucht man keine ABE. Die Windabweiser vorne z.B. benötigen eine ABE, da sie im Sichtbereich des Fahrers sind.