Also als ich das letzte mal eine Blende gekauft habe (was zugegeben schon ein paar Jährchen her ist) hat es geheißen, die muss eine ABE haben.
Nun gut, vielleicht hat sich da zwischenzeitlich was geändert. Oder ich hatte mir damals eine zugelegt die geschweißt werden musste, das weiß ich nicht mehr
Im Netzhab ich jedenfalls folgenden Hinweis eines Prüfers des TÜV Nord gefunden:
"Geschraubte Auspuffblenden sind eintragungs- und ABE-frei zu fahren.
Bei den geschweißten Blenden gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Gleicher Durchmesser wie originales Endrohr auch eintragungs- und ABE-frei
2. Anderer Durchmesser muss eingetragen werden oder halt ne ABE haben
Dabei ist aber drauf zu achten, dass eine gewisse Länge des org. Endrohres erhalten bleibt und die Gesamtlänge nicht über die Kante des Stoßfängers rausragt..."