ne Anzeige von nem Grünen am Hals
Na und? Erkundige Dich mal nach der Gesetzeslage, was überhängende Äste vom Nachbargrundstück betrifft. Wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht willens oder in der Lage ist, die Äste zu beseitigen, gilt für Dich das Selbsthilferecht. Da kann `der Grüne´ machen, was er will.