Spurverbeiterung

  • War heute bei der KÜS zur Änderungsabnahme.
    Die Tieferlegungsfedern konnten so eingetragen werden, das war kein Problem. Die Spurverbreiterung wurde in Verbindung mit der Tieferlegung abgenommen.


    Im Teilegutachten für die Spurverbreiterung steht bei den Auflagen (für die 15mm):
    Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von "X" (in dem Fall aus der drüber stehenden Tabelle: 5mm) auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen.


    Dadurch das die Spurverbreiterung jedoch in Verbindung mit der Tieferlegung (im Fahrzeugschein Pos.: 20 Fahrzeughöhe in mm) abgenommen wurde konnte darauf verzichtet werden. Die neue Fahrzeughöhe beträgt 1500mm.

  • Ich versteh nicht wieso die Tieferlegung quasi die Auflagen für die Spurverbreiterung eliminiert .
    Das ist normalerweise unüblich.


    Hast du eigentlich Allwetterreifen drauf oder wechselst du?

    Bremst du noch oder rekuperierst du schon? :evil::saint:

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  • Das musste die Spezialisten fragen warum das geht.


    Ich wechsel von Sommer (Toyota Lounge Felgen) zu Winter (Borbet Y).

    2 Mal editiert, zuletzt von erTi () aus folgendem Grund: War quatsch...

  • Dann musst du vermutlich die Kombi mit den Borbet nochmal abnehmen lassen oder?

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  • Sollte ich wohl... ja. Gerade weil die glaube ich 8x18 sind. Die sind jedoch leider bei meinen Eltern in der Garage eingelagert, daher konnte ich noch nicht drauf gucken. Oder ich demontiere die Platten wenn ich die Winterreifen dran mach.

  • Naja die Tieferlegung muss auch zusammen mit den Borbet eingetragen werden wenn das noch nicht passiert ist.


    Ob es 8x18 sind ist nicht so entscheidend, wichtig ist die ET. Aber die ist bei den meisten Zubehörfelgen, ja irgendwo im 30er Bereich.

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