War heute bei der KÜS zur Änderungsabnahme.
Die Tieferlegungsfedern konnten so eingetragen werden, das war kein Problem. Die Spurverbreiterung wurde in Verbindung mit der Tieferlegung abgenommen.
Im Teilegutachten für die Spurverbreiterung steht bei den Auflagen (für die 15mm):
Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von "X" (in dem Fall aus der drüber stehenden Tabelle: 5mm) auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen.
Dadurch das die Spurverbreiterung jedoch in Verbindung mit der Tieferlegung (im Fahrzeugschein Pos.: 20 Fahrzeughöhe in mm) abgenommen wurde konnte darauf verzichtet werden. Die neue Fahrzeughöhe beträgt 1500mm.