Wenn der Kollege vom Straßenverkehrsamt mich höflich bittet, die Änderung zurückzustellen bis sich die Situation etwas entspannt hat und dabei auch zusichert, dass die zu hoch entrichtete Steuer nach der Korrektur durch das Hauptzollamt erstattet wird, möchte ich dieser Bitte auch gerne nachkommen. Ich sehe mein Problem nicht als dringenden Notfall.
Danke noch mal an @G17MO für den Hinweis auf die EU-Übereinstimmungsbescheinigung.