Interessanter Artikel, für alle Italienreisenden, bezieht sich aber nicht auf Ganzjahresreifen, sondern auf sämtliche Nachrüsterreifen.
Zitat:"An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten"