LED, aber leider nicht durchgängig.

  • hat sich schon mal jemand angeschaut, was man alles abmontieren muß um an die Kennzeichenbeleuchtung zu kommen?


    Um an die inneren Schrauben zu kommen, welche die Äußere Abdekung inclusive dem kleinen Spoiler halten, muß die komplette Innenverkleidung der Heckklappe abgebaut werden.


    Wo ist das " ich klatsch mir an die Stirn" Smiley ?(

    Die Kennzeichenbeleuchtung wird von der Innenseite des Kofferraumdeckels ausgetauscht. Die Abdeckungen in Höhe der Kennzeichenbeleuchtung vorsichtig mit einem Schraubenzieher aufhebeln. Die Lampen stecken in Bajonettverschlüssen. Der ganze Vorgang ist auch in der Bedienungsanleitung beschrieben.

  • Hosc: Deinen Vorschlag mit der Alufolie verstehe ich noch nicht so ganz. Die Birne wird doch knalle heiß. Mit der Alufolie machst Du doch einen Rollbraten-Ofen aus Deiner kleinen Plastik-Kofferraumlampe ... Oder?


  • @Minimax :
    Überhitzen glaube ich weniger, erstens ist jetzt eine LED drin, die weniger heiß wird als die originale Glühwendel, zweitens ist das Gehäuse hinten aus Kunststoff, der bescheiden Wärme ableitet ob mit oder oder Folie davor; und schließlich drittens ist das Gehäuse schwarz, wandelt somit auftreffendes Licht in Wärme um, was mit Foile halt nicht passiert.


    Gruß,
    Hosc

  • Blöde Frage: Weißt Du zufälig, warum das so ist?

    @Minimax :
    Überhitzen glaube ich weniger, erstens ist jetzt eine LED drin, die weniger heiß wird als die originale Glühwendel, zweitens ist das Gehäuse hinten aus Kunststoff, der bescheiden Wärme ableitet ob mit oder oder Folie davor; und schließlich drittens ist das Gehäuse schwarz, wandelt somit auftreffendes Licht in Wärme um, was mit Foile halt nicht passiert.


    Gruß,
    Hosc

    HÄÄ? :S


    Ich glaube nicht das, dass die Antwort auf die Frage von Minimax007 ist Hosc.


    es gibt auch eine Richtlinie, aus welcher Entfernung ein Kennzeichen - des Nachts und mit aktivierter Kennzeichenbeleuchtung - zu erkennen sein muss. Als genaue Zahl gelten hier 20 Meter. Obendrein macht der Gesetzgeber weitere Vorschriften. Diese betreffen unter anderem Lichtfarbe, Lichtwinkel, Stärke oder Leuchtkraft. Zuletzt muss die Kennzeichenbeleuchtung so angebracht sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
    Gerade was Punkte wie Lichtstärke oder Leuchtdichte angeht, sei noch mal auf die ABE hingewiesen. Mit einer solchen Allgemeinen Betriebserlaubnis sind die technischen Vorgaben allesamt beachtet und erfüllt. Bei Produkten ohne ABE, womöglich gar noch aus dem Ausland, können Sie hingegen böse auf die Nase fallen, weil einfach alles falsch ist. :whistling: