Es gab erst vor kurzem ein Urteil eines Gerichtes, dass der Händler verpflichtet ist,
ein Fahrzeug aus einer Autovermietung auch ungefragt als ein solches ausweisen muss.
Unter Umständen bekommt der Käufer eine "runtergeruppelte" Kiste, da ja bekanntlich
Mieter eines Fahrzeuges nicht gerade schonend mit einer Mietsache umgehen.
Deshalb vermtl. auch die hohe km-Leistung in so kurzre Zeit. Und TÜV alleine ist m.E. nicht das allein selig machende.
Im Zweifelsfall kann man vom Kaufvetrag zurücktreten.