Liegt das an der Freigabe
Es liegt an der Zulassung. Zugelassen und freigegeben kann das KBA nur nach eingehender Überprüfung des Leuchtmittels IM Scheinwerfer.
Prüfkriterien sind unter anderem:
Blendung (des Gegenverkehrs) , Reflektor, Lampenglas ( Lichtkeil recht für besseres Erkennen von Radfahrer usw.) und vieles mehr.
Ist z.Bsp. ein Leuchmittel für einen Audi zugelassen, kann man dieses nicht einfach in einen BMW einbauen. Die zugelassenen LED-Leuchtmittel unterscheiden sich sehr untereinander.
Die Autodoktoren haben dazu ein passendes Video bei YouTube eingestellt.