Nachdem ich mir einige Seiten im INet um die Ohren geschlagen habe, bin ich nicht wesentlich schlauer:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte); (§23 StVO, Abs. 1c)
Das bedeutet, Blitzerwarner sind im Grundsatz illegal. Jedoch werden im Radio auch Verkehrsdurchsagen gemacht, was den Rundfunkempfänger, dem gleichen Grundsatz folgend, ebenso strafbar machen würde. Die Sichtweise der überwachenden Instanzen wird offenbar davon beeinflusst, ob die Aufmerksamkeit vom Verkehr abgelenkt wird oder nicht. Meldet sich der Blitzerwarner innerhalb einer Navigationssoftware optisch oder akustisch, scheint dies toleriert zu werden. Wobei Toleranz nicht von jedem Individuum gleich ausgelegt wird. Im Falle eines Falles sollte man also tatsächlich mit einem "Ticket" i.H. €75,-- sowie einem Punkt in Flensburg ausgehen.
Letztendlich gibt es offenbar keine klare Aussage zu dem Thema.