Das ist aus dem Teilegutachten der MAD Federn.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
III.1 Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung
aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die
entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind
eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) verändert werden müssen.