Nehmen wir an, du hast einen selbst verschuldeten Unfall, bei dem der komplatte Motor getauscht werden muss. Die Versicherung beauftragt die eigene Vertragswerkstatt Kleinklüngelsdorf GmbH, die dann den Austausch für die Hälfte des Preises einer Toyota-Werkstatt durchführt (leider aber auch einige wichtige Arbeitsschritte aus Unkenntnis oder Zeitmangel überspringt). Wieso sollte nun deine Toyota-Werkstatt weiterhin die Relax-Garantie auf diesen Motor anbieten?
Wenn nach der Reparatur z.B. ein Problem mit der hinteren Radaufhängung auftritt, wird die Toyota-Werkstatt (sofern die Service-Intervalle zur Aufrechterhaltung der Relax-Garantie eingehalten wurden) die Reparatur übernehmen. Für einen fremdverschuldeten Schaden am Motor werden sie dich an den Betrieb verweisen, der den Einbau übernommen hat. Ganz blöd, wenn dann auch noch die Gewährleistungsfristen nach dem Austausch abgelaufen sind und sich der Schaden erst später bemerkbar macht.
Fazit: Vollkasko mit Werkstattsbindung ist ein paar Euro billiger, bei Relax-Garantie aber eine schlechte Idee.
Werkstattbindung zählt meines Wissens nach nur bei Unfallschäden, nicht bei Inspektionen. Die sind ja in der Regel auch nicht von Versicherungen abgedeckt.
Die Relax-Garantie deckt keine Unfallschäden ab. Wenn in dem Beispiel oben der Motor durch eine Toyota-Werkstatt ausgetauscht wurde, gehe ich aber davon aus, dass die Relax-Garantie weiterhin das gesamte Fahrzeug abdeckt.
Also besser zum FTH auch wenn es etwas teurer ist, dafür hat man danach keine Probleme.
Wenn du einen Vollkasko-Schaden hast und die Versicherung nach den Bedingungen die Werkstatt selber aussuchen kann, bleibt die Möglichkeit, sich den Schaden auszahlen zu lassen und dann mit dem Geld zumindest einen Teil der Reparatur beim Fachhändler zu zahlen. Differenz dürfte aber die Einsparung in der Vollkasko satt übersteigen.