Der ADAC (Quelle) schreibt dazu:
Müdigkeitsassistent
Funktion: Während der Fahrt wird der Fahrer in der Regel durch die Auswertung des Lenk- und Spurhalteverhaltens und der Fahrzeit ohne Pause auf aufkommende Müdigkeit durch eine Anzeige, gegebenenfalls auch durch einen Signalton oder durch Vibration am Lenkrad, aufmerksam gemacht.
Bedienung: Ist immer aktiv.
Andere Begriffe oder Abkürzungen: Müdigkeitswarner, Müdigkeitserkennung, Aufmerksamkeitsassistent, Driver Drowsiness and Attention Warning
Gesetzgebung (D): Seit Juli 2022 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle Pflicht, ab Juli 2024 für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Wenn ich das richtig verstehe, darf man das Ding nicht (mehr) ganz abschalten. Somit hat der der FTH wohl recht.