Um mal direkt einen Zahn zu ziehen
Es gibt die 1 % Regelung und es gibt die Fahrtenbuchregelung.
Die Finanzämter sei es der Lohnsteuerprüfer, sei es der Betriebsprüfer, sei es der Umsatzsteuersonderprüfer, sei es der Prüfer von der Sozialversicherung schauen gerade bei den betrieblichen Fahrzeugen ganz genau hin. Der arme ehrliche "Steuerzahler" der immer brav seine Steuern abdrückt braucht hier wirklich nichts zu befürchten. Klar gibt es immer die ganz Schlauen, die meinen, sie seien schlauer als das Finanzamt, die dann letzendlich mit vollen Höschen in ihren unversteuerten Schlitten einsteigen und dann richtig abdrücken. Die Kosten für den Rechtsbeistand noch nicht dabei gerechnet
Steuermauscheltricksereien, ja die gibt es tatsächlich. Das sind dann die, die 2 KM bei den Fahrten Wohnung Arbeitsstätte dabei pfuschen. Die das edle Essen mit der Gattin oder der Freundin von der Steuer absetzen. Sich irgendwelche Quittungen manipulieren usw............
Selber habe ich 20 Jahre Betriebsprüfungen begleitet.
Es gab nur 2 Fälle die ich verloren habe
1% Regelung - Der Mandant hatte ein falsch deklariertes Fahrzeug angegeben. Der Betriebsprüfer hat das Fahrzeug einem Gutachter vorführen lassen und dieser stellte schnell fest, das es sich um ein wesentlich hochwertigeres
Fahrzeug gehandelt hatte. War aber geschickt gemacht.
Falschangabe bei Vermietung und Verpachtung : Der Sohn hatte das Haus seine Mutter zum Bordell umfunktioniert aber die gewerblichen Einkünfte falsch erklärt. Die Steuerhinterziehung war nicht das Problem. Das Problem, war, dass bei einem Steuerstrafverfahren die Mutter Wind davon bekam, was mit dem Haus tatsächlich passiert. Nachdem er dann versuchte die Betriebsprüfer zu bestechen, damit die seiner Mutti nix sagen war der Drops gelutscht.
Sobald er ihn privat nutzt und das nicht angibt betrügt er den Steuerzahler. Und keiner gibt private Nutzung korrekt an.
Naja, Die Nutzung nicht anzugeben wäre sowas von dämlich . Ist halt so ein Stammtischparole
Ich würd's sein lassen oder direkt mal einen Haufen Kohle auf Seite legen
Vielleicht hat der Steuerberater ja einen besseren Vorschlag. Der hat nämlich gelernt ein Gesetz so zu lesen, dass er genau das liest was nicht drin steht. Und dies dann zum Wohl seines Mandanten einzusetzen ist vollkommen legal und hat mit Tricksereien nichts zu tun.
Macht ett mahl juhd
Was er macht ist ganz seine Sache außerdem führt er ein Fahrtenbuch und bezahlt einen Steuerberater der sich in Steuerangelegenheiten wahrlich besser auskennt als Du
Also:
Wer viel privat und wenig dienstlich fährt = 1% Regelung
Wer viel dienstlich und wenig privat fährt = Fahrtenbuch ( Sehr kompliziert, wird gerne angegriffen ABER ein sehr guter Rat wenn's richtig gemacht wird )
Deshalb ist obige Aussage goldrichtig
Mach ett mahl juhd