Bin mir da nicht so sicher, aber was mir aus anderen Branchen bekannt ist hat der Herstler drei mal die Möglichkeit einem Schaden zu beheben, danach Umtausch oder Geld zurück.
Wie es sich bei einem Kfz verhält ist es mir nicht bekannt. Nun ist ein Pkw kein Fernseher eine Fotocamera bzw. ein Scanner. Hier wäre es interessant wie die Rechtsprechung in so einem Fall ist
Ist beim Kfz genauso.
Habe bei meinem ersten Civic nach etlichen fehlgeschlagenen Versuchen (3 hätten gereicht, ich habe Ihm 6 zugestanden, bis ich die Hoffnung aufgegeben hatte) des Händlers die Heckscheibe dicht zu bekommen, dann eine Rückabwicklung des Kaufvertrages in die Wege geleitet.
Der Händler darf dir die gefahrenen Kilometer, sowie eventuelle Schäden am Fahrzeug anrechnen. Dafür muss er dir den Zinsvorteil, welchen er in der Zeit mit deinem Kaufpreis erwirtschaftet hat, gegenrechnen.
Gruß
michhi