Beiträge von V188002

    Das Münchener Urteil bezieht sich m.W. auf Überwachung des ruhenden Autos, d.h. das Auto ist geparkt, und die DashCam überwacht die Umgebung. Das ist verboten. Zitat aus dem Bericht:


    "Das Fahrzeug der Fahrerin war zu diesem Zeitpunkt auf einem Parkplatz am Fahrbahnrand geparkt. Die Dashcams, die die Frau in dem Fahrzeug aktiviert hatte, zeichneten den Vorgang auf."
    und
    "Dem Gericht ging es um etwas Grundsätzliches: Eine permanente Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum könne nicht hingenommen werden."


    Anders ist es m.W. bei Aufzeichnung während des Fahrens, ohne gezielt Personen aufzunehmen. Es kann mir keiner verbieten, die Landschaft während der Fahrt für mich zu filmen. Verboten ist es allerdings, diese Videos ins Internet zu stellen. Wie solche Aufnahmen aber vor Gereicht verwendet werden, ist von Fall zu Fall bzw. von Gericht zu Gericht verschieden.


    Hier sind ein paar Beispiele aufgeführt: https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/


    Auch der ADAC hat einen Beitrag dazu: https://www.adac.de/der-adac/r…schriften/inland/dashcam/


    Zitat daraus:


    Private Zwecke

    Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende
    Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke
    eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann
    nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen
    abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass
    im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die
    Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind.


    Zitat Ende.


    Filmen darf ich also schon. Nur die Verwendung des Fimmaterials ist stark begrenzt.


    Das ist mein Kenntnisstand. Ich bin kein Jurist, sondern nur Elektrotechniker. Wenn ein juristisch besser Informiertes Mitglied was besseres weiß, bin ich sehr interessiert daran.

    Von Toyota direkt noch nicht. Der Brief für den Tankrückruf kam direkt vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt), und Erinnerungen für Inspektion, TÜV, Reifen etc. bekomme ich immer direkt von meinem FTH.


    Nachtrag: Doch, die "Hundemarke" (Schlüsselanhänger mit Nummer zum Rücksenden des Schlüssels bei Verlust, der untere im Bild) kam direkt von Toyota, soweit ich mich erinnern kann.


    chr-forum.de/gallery/image/576/

    Ich habe den Fernlichtassistenten viel genutzt und wurde noch nie vom entgegenkommenden Verkehr angeblinkt. Das LED-Licht hat eine so scharfe Abrisskante, da ist der Gegenverkehr noch weit vom ausgeleuchteten Bereich entfernt, wenn der Assistent abschaltet.

    Ich habe leider nur einen Flow mit Halogen (HIR2)-Licht. Das ist da wohl nicht so scharf abgegrenzt und hat auch keine automatische Leuchtweitenregulierung.

    Lenkradheizung mag zwar schön sein, habe ich aber bis jetzt noch nie vermisst, und für den Flow gibts ja keine. OK, ich parke in der (ungeheizten) Garage.
    Rückfahrkamera ist eigentlich unverzichtbar bei dem Auto.
    Fernlichtassistent ist ein schönes Gimmick, aber bei mit etwas größerem Abstand vorausfahrenden Fahrzeugen blendet er meist nicht ab. Und in Kurven entgegenkommende Fahrzeuge erkennt er m.E. etwas zu spät. Ich bekomme da ab und zu selbst schon von der Gegenseite Lichthupe.

    Trotz Warnanzeige sollte man so alle paar Wochen den Luftdruck prüfen. Wenn die Lampe angeht, ist der Druck schon viel zu niedrig! :!:
    Ist gefährlich und geht auf die Lebensdauer der Reifen.