Das erste Projekt wird (muss leider sein) ein Ölabscheider ( wahrscheinlich der Provent 200 von Mann+HuHummel)
Meinst du so einen Oil-Catch Tank?
Das erste Projekt wird (muss leider sein) ein Ölabscheider ( wahrscheinlich der Provent 200 von Mann+HuHummel)
Meinst du so einen Oil-Catch Tank?
Ramsauer Knetmasse.
Ich hatte noch gegoogelt, aber den richtigen Namen nicht heraus gefunden, danke.
Mein Händler hat bei der Montage netterweise etwas dahinter geklebt (Silikon oder so was).
Das ist so ne schwarze klebrige Mumpe die sich etwas formen lässt und rückstandslos wieder ablösbar ist. Silikon ist das aber glaub nicht, das wäre nicht gut für dem Lack.
Knarzende Koppelstange ....man lernt immernoch dazu. War deiner ein gebrauchter C-HR oder Neuwagen?
Hier benötigt man längere, wenn man sogenannte Spurplatten zur Spurverbreiterung montieren will.
Ich hab sie beim ersten C-HR tauschen müssen weil die originalen zu wenig Gewinde hatten um die Muttern drauf zu drehen.
Die Felge war zu massiv.
Eine Spurverbreiterung mit DRM-System hat leider in Summe von der Breite nicht gepasst.
Micha65 wenn du bei dem gleichen Händler in Herne West warst wie ich vor etlichen Jahren so muss ich dich enttäuschen. Der legt so ein Geschäftsgebahren nicht erst seit Corona und schlechtem Gebrauchtwagenmarkt an den Tag. Bei mir war es damals ein Neufahrzeug.
Wie gesagt, Aufbereitung ist offiziell eh illegal. Finde es schon befremdlich, dass der Verkäufer das so direkt heraus sagt, dass das beim Aufbereiter mitgemacht wird.
Das sie dir kein Stück entgegen kommen find ich auch nicht toll. Hast du mal gefragt was der Scheinwerfer kosten würde? Der Händler hat ja ganz andere Konditionen was das Ersatzteil anbelangt. Wie aufwendig der Tausch ist weiß ich nicht.
Was für Kriterien muss denn der C-HR erfüllen, was genau suchst du denn und wie weit bist du bereit dafür zu fahren?
Über "auspolieren" selbst wenn das ginge braucht man überhaupt nicht reden. Wenn der Händler dir das anbietet würde ich ihn mal fragen ob er dir ein Tüv-konformes Fahrzeug verkaufen will.
Eingriffe in die Oberfläche des Scheinwerfer können die Lichtbrechung verändern. Da das "Glas" mit unter die Bauartgenehmigung fällt erlischt die Betriebserlaubnis.
Jeder hat andere Beweggründe sich ein Fahrzeug zu kaufen und auch Beweggründe es ggf zu modifizieren nach seinem Geschmack (wenn es noch nicht perfekt ist). Alles völlig legitim und jedem selbst überlassen auch in eine andere Richtung zu denken und dementsprechend nach Input zu fragen
Es gibt ja auch Rückruf-Aktionen die nicht so sicherheitsrelevant sind und beim nächsten Werkstatt-Aufenthalt mit gemacht werden.
Da gibt es dann auch keine separaten Anschreiben soweit ich weiß.